WEG Verwaltung
Das dürfen Sie erwarten:
Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
BGH konforme Hausgeldabrechnungen
präzise Wirtschaftspläne
übersichtliche Rücklagenverwaltung
Eigentümerversammlungen in Präsenz, Hybrid oder Online
Verwaltung von Untergemeinschaften
transparenter Vermögensbericht
7/24 Serviceportal
und darüber hinaus vermutlich das Meiste, was Sie sich von Ihrem Hausverwalter wünschen ...