WEG Verwaltung

Das dürfen Sie erwarten:

Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

BGH konforme Hausgeldabrechnungen

präzise Wirtschaftspläne

übersichtliche Rücklagenverwaltung

Eigentümerversammlungen in Präsenz, Hybrid oder Online

Verwaltung von Untergemeinschaften

transparenter Vermögensbericht

7/24 Serviceportal

und darüber hinaus vermutlich das Meiste, was Sie sich von Ihrem Hausverwalter wünschen ...